Wichtige Infos

Neue Tierschutzverordnung gültig seit
1. September. 2008

Hundehaltende haben bis zum 1. September 2010 Zeit, die verlangten theoretischen und praktischen Hundehalterkurse zu besuchen.
 

Uebernahme

des Hundes 

vor dem 01.09.2008

zwischen  01.09.2008

und           01.09.2010

ab 01.09.2010

Hundehalter

keine Ausbildung nötig

Das praktische Training muss bis zum 01.09.2010 oder innerhalb eines Jahres absolviert werden.
(mindestens 4 Lektionen

à 1  Stunde)

Das praktische Training muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf absolviert werden. 
 (mindestens 4 Lektionen

à 1 Stunde)

 

Erst-Hundehalter

keine Ausbildung nötig

Theoriekurs und praktisches Training müssen bis zum
 01.09.2010 oder innerhalb eines Jahres absolviert werden .(mindestens je  4  Stunden)

Der Theoriekurs muss vor dem Kauf und das praktisches Training  innerhalb eines Jahres  nach dem Kauf absolviert werden.
 (mindestens je 4 Lektionen à 1 Stunde)

 

 

Sachkundenachweis

Vor dem Kauf eines Hundes!
(gilt für Ersthundehalter)

 

Vor dem Erwerb eines Hundes ist der Halter verpflichtet, sein Sachkundewissen in Hundehaltung
 und im Umgang mit Hunden nachzuweisen. Der Halter beschäftigt zuerst ausgiebig mit dem
 Wesen, den Eigenschaften und Bedürfnissen von Hunden.

 

Theoriekurs vor dem Kauf eines Hundes

Wer noch nie einen Hund besass, muss vor dem Kauf einen Theoriekurs besuchen. Im mindestens vierstündigen Kurs wird

vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und welcher Zeit- und Geldaufwand nötig ist, um einen Hund zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte,
 muss diesen Theoriekurs nicht besuchen.

Die Kurse bestehen in der Regel aus 2 Lektionen à 2 Stunden.

Der Hundesport Flawil bietet die Obligatorischen SKN Kurse an.
 

Sachkundenachweis

Obligatorische Training
(gilt für alle Hundehalter)

Training mit dem Hund

Hundehaltende, die schon früher Hunde hatten, müssen mit jedem neuen Hund im ersten Jahr
nach der Uebernahme ein Trainig absolvieren. Sie lernen, den neuen Hund zu führen, zu erziehen, Risikosituationen und problematische Verhaltensweisen zu erkennen und zu entschärfen.

Die Kurse bestehen in der Regel aus 4 Lektionen à 1 Stunde.

 

Der Hundesport Flawil bietet die Obligatorischen SKN Kurse an.

HSF (Hundesport Flawil)
Die gesetzlich vorgeschriebenen Kurse ersetzen keinesfalls die Welpen-, Junghunde- und Erziehungskurse, die weiterhin in den SKG-Vereinen angeboten werden. Sie vermitteln nur Grundregeln und Informationen.
In 4  Lektionen ist kein Hund ausgebildet.

 

Wo muss ich meinen Hund überall anmelden?

Wer einen mehr als 5 Monate alten Hund hält, muss diesen der politischen Gemeinde melden in welcher
der Hund vorwiegend gehalten wird.

Allen Welpen muss, bereits beim Züchter, innerhalb der ersten 3 Monate ein Mikrochip eingepflanzt
werden. Alle Hunde müssen in der Schweiz gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS
eingetragen sein. (www.anis.ch)

Welpen die in die Schweiz gebracht werden, müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein und innert 10 Tage einem Tierarzt gezeigt werden, dieser gibt die Daten der ANIS weiter.

Ausgewachsene Hunde brauchen ab 2007 beim Grenzübertritt eine Kennzeichnung. Wer einen Hund dauerhaft einführt, muss diesen innert 10 Tagen über den Tierarzt bei ANIS eintragen lassen.
Personen die in die Schweiz umziehen müssen ebenfalls alle vom Tierarzt in die ANIS eintragen lassen.

Umzug oder Halterwechsel sind der zuständigen Behörde und ANIS zu melden.

 

Mitgliedschaft im HSF

Ich möchte Mitglied beim HSF werden.

Wir sind stets erfreut, neue Mitglieder im Verein aufzunehmen!
Für Neueintritte gelten folgende Regelungen:

Mitgliederbeitrag:
Hundeführer mit Hund  Jahresbeitrag Fr. 80.-
Familienmitglied ohne Hund Jahresbeitrag Fr. 40.-
Kinder unter 14 Jahren mit Hund Fr. 60.-

 

Statuten des HSF Die Statuten des Hundesports Flawil liegen in der Klubhütte zur Ansicht auf oder können vom  Präsidenten oder Aktuar/in, verlangt oder bezogen werden.

Kleiner Auszug:

    Art. 1
Name und Sitz
Der Hundesport Flawil, nachfolgend mit HSF bezeichnet, ist ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz am Wohnort des Präsidenten. Er ist eine Sektion der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) im Sinne von Art. 5 der SKG-Statuten.

    Art. 4
Mitglieder
Alle Personen können in den HSF aufgenommen werden; Minderjährige nur im Einverständnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Sie haben das Stimmerecht ab 16 Jahren.
Auch juristische Personen können Mitgliedschaft erwerben.

    Art. 5
Aufnahme
-Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch den Vorstand.
-Wer in den HSF eintreten will, hat sich bei einem Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Meldekarte zu melden.
- .....................
-Der Vorstand kann die Aufnahme von Mitgliedern auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.

    Art. 8
Austritt
Der Austritt kann nur auf ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an den Präsidenten erfolgen.
Erfolgt die Austrittserklärung während des Vereinsjahres, so ist der Beitrag für das ganze laufende Vereinsjahr zu entrichten.
Kollektive Austrittserklärung haben keine Gültigkeit.

Rechtsschutzversicherung Kollektive Rechtsschutzversicherung für die Mitglieder von SKG-Sektionen.

Mitglied ist wer den den HSF-Mitgliederbeitrag (Hundeführer-Jahresbeitrag) pünktlich bezahlt hat, danach wird die Gelbe Karte vom Kassier ausgehändigt.

In Zusammenarbeit mit der Winterthur-ARAG bietet die SKG ihren Mitgliedern eine kostenlose Rechtsschutzversicherung an.


Rechtsschutz-Info.pdf

Rechtsfallanzeige.pdf
 

Eintrag Schweizer Hundestammbuch. (SHSB)

Alle gezüchteten, reinrassigen Hunde werden im Hundestammbuch eingetragen. Die Elterntiere
müssen über von der FCI anerkannte Abstammungsurkunden verfügen.

Zucht und Eintragungsreglement

Wer Hunde aus dem Ausland importiert, muss beim Züchter die, vom zuständigen Zentralverband ausgestellten Papiere verlangen, z.B.: Ahnentafel, Anerkennung für das Ausland.

Diverse Rassen müssen in der Schweiz einer Importbegutachtung unterzogen werden und können
erst danach im Hundestammbuch aufgenommen werden. Es ist zu empfehlen, dies so rasch als
möglich in die Wege zu leiten.

 

Wo erhalte ich ein Leistungsheft? Das grüne Leistungsheft für Hunde ohne oder nicht anerkannte Abstammungsurkunden kann mittels Antragsformular oder über den HSF-Aktuar/in bestellt werden.

Reglement für grünes Leistungsheft

Formular für grünes Leistungsheft: http://www.hundeweb.org/hundewebd/tkgs/index.html

 

Das rote Leistungsheft für Hunde mit anerkannten Abstammungsurkunden kann nach Erhalt
der SHSB/Los No. beim HSF-Kassier bezogen werden.
Wie melde ich mich an eine Prüfung an ?

Die Anmeldung erfolgt mit der roten Anmeldekarte. Diese kann beim Hauptübungsleiter oder Präsidenten oder
in der Klubhütte bezogen werden.

Prüfungs-Ausschreibungen sind in der Zeitschrift Hunde publiziert.
Prüfungsordnung (Po 88) Grundlage für das prüfungsmässige Arbeiten mit Ihrem Hund ist die Prüfungsordnung (PO88) für Gebrauchs- und Sporthunde der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft .
Die Übungsleiter der verschiedenen Gruppen bilden ihre Hunde für Prüfungen nach der PO88 der Technischen Kommission für Gebrauchs- und Sporthunde (TKGS) aus.

PO 88 kann beim Kassier für Fr. 40.- bezogen werden.

   
   
   
   

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