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Wichtige Infos |
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| Neue Tierschutzverordnung
gültig
seit 1. September. 2008 |
Hundehaltende haben bis zum 1. September 2010 Zeit, die
verlangten theoretischen und praktischen Hundehalterkurse zu besuchen.
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Sachkundenachweis Vor dem
Kauf eines Hundes! |
Vor dem Erwerb eines Hundes ist der Halter verpflichtet, sein
Sachkundewissen in Hundehaltung
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Sachkundenachweis
Obligatorische Training |
Training mit dem Hund
Hundehaltende, die schon früher Hunde hatten, müssen
mit jedem neuen Hund im ersten Jahr Die Kurse bestehen in der Regel aus 4 Lektionen à 1 Stunde.
Der Hundesport Flawil bietet die Obligatorischen SKN Kurse an. HSF (Hundesport Flawil)Die gesetzlich vorgeschriebenen Kurse ersetzen keinesfalls die Welpen-, Junghunde- und Erziehungskurse, die weiterhin in den SKG-Vereinen angeboten werden. Sie vermitteln nur Grundregeln und Informationen. In 4 Lektionen ist kein Hund ausgebildet.
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| Wo muss ich meinen Hund überall anmelden? |
Wer
einen mehr als 5 Monate alten Hund hält, muss diesen der politischen
Gemeinde melden in welcher
Allen Welpen muss, bereits beim Züchter, innerhalb der ersten 3 Monate
ein Mikrochip eingepflanzt Welpen die in die Schweiz gebracht werden, müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein und innert 10 Tage einem Tierarzt gezeigt werden, dieser gibt die Daten der ANIS weiter.
Ausgewachsene Hunde brauchen ab 2007 beim Grenzübertritt eine
Kennzeichnung. Wer einen Hund dauerhaft einführt, muss diesen innert 10
Tagen über den Tierarzt bei ANIS eintragen lassen.
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| Mitgliedschaft im HSF |
Ich möchte Mitglied beim HSF werden.
Wir
sind stets erfreut, neue Mitglieder im Verein aufzunehmen! Hundeführer mit Hund Jahresbeitrag Fr. 80.- Familienmitglied ohne Hund Jahresbeitrag Fr. 40.- Kinder unter 14 Jahren mit Hund Fr. 60.-
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| Statuten des HSF | Die Statuten des Hundesports Flawil
liegen in der Klubhütte zur Ansicht auf oder können vom
Präsidenten oder Aktuar/in, verlangt oder bezogen werden. Kleiner Auszug: Art. 1 Art. 4 Art. 5 Art. 8 |
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| Rechtsschutzversicherung |
Kollektive Rechtsschutzversicherung für die
Mitglieder von SKG-Sektionen. Mitglied ist wer den den HSF-Mitgliederbeitrag (Hundeführer-Jahresbeitrag) pünktlich bezahlt hat, danach wird die Gelbe Karte vom Kassier ausgehändigt. In
Zusammenarbeit mit der Winterthur-ARAG bietet die SKG ihren Mitgliedern
eine kostenlose Rechtsschutzversicherung an. |
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| Eintrag Schweizer Hundestammbuch. (SHSB) |
Alle
gezüchteten, reinrassigen Hunde werden im Hundestammbuch eingetragen.
Die Elterntiere Zucht und Eintragungsreglement Wer Hunde aus dem Ausland importiert, muss beim Züchter die, vom zuständigen Zentralverband ausgestellten Papiere verlangen, z.B.: Ahnentafel, Anerkennung für das Ausland.
Diverse Rassen müssen in der Schweiz einer Importbegutachtung unterzogen
werden und können
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| Wo erhalte ich ein Leistungsheft? |
Das grüne
Leistungsheft
für Hunde ohne oder nicht anerkannte Abstammungsurkunden kann mittels
Antragsformular oder über den HSF-Aktuar/in bestellt werden. Reglement für grünes Leistungsheft Formular für grünes Leistungsheft: http://www.hundeweb.org/hundewebd/tkgs/index.html Das rote Leistungsheft für Hunde mit anerkannten Abstammungsurkunden kann nach Erhalt der SHSB/Los No. beim HSF-Kassier bezogen werden. |
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| Wie melde ich mich an eine Prüfung an ? |
Die
Anmeldung erfolgt mit der roten Anmeldekarte. Diese kann beim
Hauptübungsleiter oder
Präsidenten oder |
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| Prüfungsordnung (Po 88) | Grundlage für das prüfungsmässige Arbeiten mit Ihrem
Hund ist die Prüfungsordnung (PO88)
für Gebrauchs- und Sporthunde der Schweizerischen Kynologischen
Gesellschaft . Die Übungsleiter der verschiedenen Gruppen bilden ihre Hunde für Prüfungen nach der PO88 der Technischen Kommission für Gebrauchs- und Sporthunde (TKGS) aus. PO 88 kann beim Kassier für Fr. 40.- bezogen werden. |
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